Es gebe „erhebliche Bedenken“ gegen die damalige Beweiswürdigung des Stader Landgerichtes, heißt es in dem Beschluss des Bundesgerichtshofes. Aufgrund einer neuen DNA-Untersuchungstechnik war Michael B. angeklagt worden, im August 1987 die Ostendorfer Schülerin nach einem Discobesuch mit zahlreichen Schnitt- und Stichverletzungen getötet zu haben.
Ihre nackte und gefesselte Leiche war auf einem Feldweg in Ebersdorf gefunden worden. Einen Täter konnten die Fahnder nicht ermitteln. Zwei Jahrzehnte später jedoch konnten dem Angeklagten DNA-Spuren an der Socke und an einem Hanfseil zugeordnet werden, mit dem das Mädchen gefesselt war. In einem Verhör bei der Polizei hatte der gelernte Mechaniker bereits zugegeben, Sonja am Abend vor dem Mord in der Diskothek getroffen und im Auto Sex mit ihr gehabt zu haben. Dort waren indes keine Spermaspuren entdeckt worden.
Eine Gutachterin zweifelte allerdings in der Verhandlung die Zuverlässigkeit der Spuren des Erbmaterials an. Sie schloss nicht aus, dass die Ermittler diese bei ihrer Arbeit versehentlich auf die Beweise übertragen hatten. Außerdem waren Aussagen des Angeklagten aus einer Polizeivernehmung nicht verwertet worden, weil er nach Überzeugung des Gerichts nicht korrekt belehrt worden war.
Das sahen die Bundesrichter anders: Zum einen hätte das Landgericht auch die Aussage des Mannes verwerten müssen, der bei der Vernehmung auf die Frage nach seiner Schuld an der Bluttat eingeräumt hatte: „Es kann sein, ich kann es nicht ausschließen.“ Zum anderen habe die Stader Kammer „wesentliche Punkte der Beweisführung nicht erörtert und Fallkonstellationen unterstellt, für die es keine Hinweise gibt“.
Die Staatsanwaltschaft Stade begrüßt den Beschluss des Karlsruher Gerichts. „Wir sind sehr zufrieden damit, dass der BGH unserer Argumentation offensichtlich gefolgt ist“, sagte der Pressesprecher Kai Thomas Breas.
Aus den Medien will gestern Rechtsanwalt Lars Zimmermann vom der Entscheidung des BGH erfahren haben. Er sei nicht überrascht davon, so der Verteidiger gegenüber unserer Zeitung, der stets die Unschuld seines Mandanten betonte. Das Urteil des Stader Gerichts sei „schlank formuliert“ gewesen, trotz monatelanger Verhandlungen habe es nur aus 16 Seiten bestanden. Insofern verwundere ihn nicht die Karlsruher Entscheidung.
Ob Michael B. sich in Deutschland aufhalte oder, wie in den vergangenen Jahren häufig, derzeit in Südamerika lebt, vermochte Zimmermann nicht zu beantworten. Bei der Eröffnung des neuen Prozess werde der 42-Jährige anwesend sein, sagte der Buxtehuder Anwalt zu. Nach Recherchen des Stader Tageblatts soll sich B. in seinem Heimatort aufhalten.
Die Akten zu dem Fall vom August 1987 und die Beweise gegen Michael B. werden jetzt vom Landgericht in Verden geprüft. Dort wird voraussichtlich auch der neuerliche Prozess gegen den Himmelpfortener stattfinden. Wann er beginnt, ist allerdings noch offen.