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Attacke auf den Maisanbau

Rotenburg. Bürgern, die keine Biogasanlage betreiben oder Mais dafür liefern, bleibt nur die Hoffnung – auf höhere Milchpreise, auf ein Einsehen von Landwirten und darauf, dass sich Zuckerrüben bald als Anlagenfutter eignen. Das ist am Mittwoch deutlich geworden, als sich der Umweltausschuss des Kreistages mit der Bioenergieerzeugung im Landkreis befasste. Im Hinblick auf die Vermaisung der Landschaft sieht die Politik keine Steuerungsmöglichkeiten.

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Biogas und kein Ende: Der Kreisumweltausschuss diskutierte am Mittwoch über dieses Thema. Foto: zz

90 Biogasanlagen stehen auf Kreisgebiet – jeweils etwa ein Drittel mit einer Leistung bis 200 Kilowatt (kw), bis 500 kw und mehr als 500 kw. Weitere 29 Bauanträge liegen der Kreisverwaltung vor – davon sind 26 privilegierte Vorhaben. Sie sind quasi nicht zu verhindern.

Eingangs der Beratung betonte Erster Kreisrat Dr. Torsten Lühring, dass „niemand etwas gegen Biogasanlagen hat“. Kritik gebe es am Maisanbau. Angesichts wachsenden Unmuts in der Bevölkerung und bei Naturschützern wollte der unter Vorsitz von Volker Kullik (SPD) tagende Umweltausschuss erfahren, ob und welche Steuerungsmöglichkeiten dem Kreis oder den Gemeinden bei der Genehmigung von Biogasanlagen zur Verfügung stehen.

Regionalplanerin Ulrike Jungemann referierte über die aktuelle Situation im Landkreis, die Zielsetzung in Sachen Bioenergie und laufende Feldversuche, die klären sollen, ob es wirtschaftlich ist, den dritten bis fünften Grünlandschnitt in Biogasanlagen zu geben und Gärreste als Dünger zu nutzen. Bauamtsleiter Alfons Schulte ging auf die rechtlichen Aspekte für die Genehmigung von Biogasanlagen ein. Er verdeutlichte, dass in den zugrunde liegenden Gesetzestexten „viele unbestimmte Rechtsbegriffe“ stehen, die zu Interpretationen geeignet sind. Abgesehen davon haben „Anlagen im privilegierten Vorhaben eine hohe Durchsetzungskraft“ – werden also genehmigt. Aus diesem Grund sei eine planerische Steuerung für den Bau von Anlagen über das Regionale Raumordnungs-Programm nicht möglich. Gleiches gelte für die großen Biogasanlagen, da sie vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden.

Über die Flächennutzungsplanung und die Bebauungsplanung hätten die Gemeinden eher Einflussmöglichkeiten. Denn sie könnten Tabuzonen und Schutzabstände sowie andere Kriterien für die Zulassung von Biogasanlagen in einem städtebaulichen Vertrag festlegen. Einen Einfluss auf die landwirtschaftliche Bodennutzung hätten auch die Gemeinden nicht.

Laut dem Leiter der Naturschutzbehörde, Jürgen Cassier, hat sich die Maisanbaufläche im Kreis seit 1990 auf knapp 41 000 Hektar verdoppelt – vor allem auf Kosten des Grünlandes. Den Grünlandumbruch sehe er zum Teil sehr kritisch, merkte Cassier an. Das Naturschutzgesetzes biete die Möglichkeit, Zuwiderhandlungen von Landwirten mit einem Prämienabzug zu bestrafen. Doch wer solle das kontrollieren?

Mit dieser Frage hatte sich auch die SPD befasst, und so erläuterte Kullik seinen namens der Fraktion eingereichten Eil-Antrag, mit dem eine planerische Steuerung für den Neubau von Biogasanlagen ermöglicht werden soll. Nach den Referaten der Fachleute sah sich Kullik jedoch gezwungen, den Antrag zu modifizieren. Er war bemüht, auch die Abgeordneten der anderen Fraktionen für eine Zustimmung zu gewinnen.

Kullik warb darum, dass die beim Kreis angesiedelte „Kooperationsinitiative Bioenergie“ Mindestkriterien für den Bau neuer Biogasanlagen erarbeitet. Zudem soll der Kreis ein Kataster erstellen, das die Darstellung der zum Zeitpunkt der Antragstellung benannten Beschickungsflächen beinhaltet. Schließlich seien die Paragrafen des Baugesetzbuches bei anhängigen und künftigen Genehmigungsverfahren streng auszulegen.

Schärfe kam in die Debatte, als Thomas Lauber (Grüne) und Angelus Pape (CDU) aneinander gerieten. Während Lauber auf „artenarme Agrarwüsten“ anspielte, stellte Pape eine Vermaisung der Landschaft in Abrede. Dem hielt der Kreisnaturschutzbeauftragte Werner Burkart entgegen: „Die Artenvielfalt nimmt ab. Das ist Fakt.“ Gegen vier CDU-Stimmen billigte die Ausschussmehrheit den Antrag.(zz/tk)

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Artikel vom 22.05.10 - 06:55 Uhr
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