
Deinstedt. Immer mehr Biogasanlagen, Maisfelder soweit das Augen reicht. Naturschützer wollen jetzt die Reißleine ziehen. Die Forderung des stellvertretenden NABU-Landesvorsitzenden ist mehr als deutlich: Baustopp für Biogasanlagen und Neubau nur im Rahmen einer vorliegenden Regionalplanung. „Eine Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn eine Zwölfmonatskapazität zur Gärrestelagerung vorhanden ist“, fordert der Naturschützer aus Deinstedt.
Deinstedt. Immer mehr Biogasanlagen, Maisfelder soweit das Augen reicht. Naturschützer wollen jetzt die Reißleine ziehen. Die Forderung des stellvertretenden NABU-Landesvorsitzenden ist mehr als deutlich: Baustopp für Biogasanlagen und Neubau nur im Rahmen einer vorliegenden Regionalplanung. „Eine Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn eine Zwölfmonatskapazität zur Gärrestelagerung vorhanden ist“, fordert der Naturschützer aus Deinstedt.
Baumert sieht seinen Vorstoß nicht als „Gängelung der Landwirtschaft“, sondern möchte durchsetzen, dass Regionen mit wenig Anlagen aus Erfahrungen von Regionen mit einem ausufernden Anlagenbau lernen. Dass er dabei den Landkreis Rotenburg im Blick hat, liegt auf der Hand: Von insgesamt 780 niedersächsischen Anlagen stehen rund 100 im Kreis Rotenburg.
Mit steigender Tendenz: Für etwa 20 weitere Anlagen im Landkreis laufen bereits die Planungen. „Das ,Multitalent Biogas‘ mit – Kraft, Wärme, Beweglichkeit und Speicherung – erfordert sensible Umsetzung. Wir müssen in Niedersachsen die Reißleine ziehen, denn wir haben kein zweites Niedersachsen im Kofferraum“, sagt Biogasexperte Uwe Baumert vom NABU. Die Vermaisung der Landschaft durch Anbau von Mais zur Futtergewinnung und für Biogasanlagen nehme dramatisch zu“, sagt Bioenergieexperte Baumert. In einzelnen niedersächsischen Regionen beanspruche Mais mehr als 50 Prozent der Ackerfläche, ein Ende sei nicht abzusehen. Außerdem werde durch den Mais ein sehr wichtiges Tier verdrängt: der Regenwurm. „Die Produktivität des Regenwurms ist für die Zukunft unserer Gesellschaft wichtiger als die Produktivität der größten Bank“, sagt Baumert und liefert auch gleich die Begründung: „Regenwürmer meiden Mais, weil Futter aus organischem Zersetzungsmaterial fehlt, damit ist die Bodenfruchtbarkeit gefährdet.“
Zusätzliche Gärresteausbringung in wachstumsarmer Zeit verschärft nach Einschätzung Baumerts die Lage. Eine zwölfmonatige Lagerkapazität, derzeitig sechs Monate, müsse Pflicht werden; das erlaube dann auch diesen wertvollen Wirtschaftsdünger gezielter zum Zeitpunkt des Pflanzenwachstums auszubringen, meint der Naturschützer.. Baumert zur BZ-Redaktion: „Eine Denkpause ist erforderlich. Die Akzeptanz von Bioenergie sowie unser Boden sind gefährdet und damit auch die Existenzgrundlage unserer Landwirtschaft und Ernährung.“
Wir müssen in Niedersachsen die Reißleine ziehen, denn wir haben kein zweites Niedersachsen im Kofferraum.
1. Stopp für Neugenehmigungen bis Vorliegen der Regionalplanung.
2. Beschränkung des Anteils einer Fruchtart in der Biogasanlage auf maximal 50 Prozent.
3. Einhaltung einer mindestens dreigliedrigen Fruchtfolge und Verzicht auf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
4. Verzicht auf Intensivierung und Umbruch von Grünland.
5. Weitgehender Verzicht auf Pestizide durch Anwendung der Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes (zum Beispiel Vorrang biologischer und mechanischer Maßnahmen, resistente Sorten, Energiepflanzen-Mix).
6. Nachweis einer ökologischen Ausgleichsfläche (zum Beispiel Saumstrukturen, Blühstreifen, Feldgehölze, Extensivgrünland) in Höhe von mindestens zehn Prozent der Betriebsfläche.
7. Verzicht auf Erntemaßnahmen von Energiepflanzen vor dem 1. Juli (Schutz von Bodenbrütern und Niederwild).
8. Verzicht auf den Anbau von Energiepflanzen auf ökologisch sensiblen Standorten (Natura 2 000-Gebiete, erosionsgefährdete Hanglagen und Moorstandorte).
9. Einhaltung eines hohen Wirkungsgrads der Biogasanlage (70 Prozent) durch konsequente Nutzung der Abwärme (Kraft-Wärme-Kopplung).
10. Nachweis zwölfmonatiger Lagerkapazitäten für die Gärreste, um ökologisch nicht vertretbare Ausbringung (zum Beispiel im Winterhalbjahr) sowie Schädigung des Grundwassers auszuschließen.