Vier Vorwürfe hatte die WG im Anschluss an die Dezember-Beratungen in ihrer Eingabe an die Kommunalaufsicht aufgelistet, alle wurden zurückgewiesen. „Wir haben gut und ordnungsgemäß gearbeitet“, zog der Bürgermeister für sich als Fazit. Im Mittelpunkt stand die Entscheidung des Stadtrates, einen vorläufigen Planungsstopp für den Bau der Grundschule Nord zu verhängen.
Der Bremervörder Ortsrat und der Schulausschuss hätten zuvor gehört werden müssen, meinte die WG. Falsch, stellte die Kommunalaufsicht fest: Der Beschluss, den Architektenauftrag nicht zu vergeben, berühre „die Ortschaft Bremervörde nicht in besonderer Weise“. Zudem sei die Entscheidung, die Grundschule zu bauen, bereits 2010 und damit vor der Einrichtung des Bremervörder Ortsrates gefallen.
Weiterhin wurde der „schwerwiegende Vorwurf“ (Gummich) zurückgewiesen, wonach der Bürgermeister Einfluss auf die Entscheidung der CDU-Fraktion genommen und nicht allen Fraktionen die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt habe. Auch wollte die Kommunalaufsicht nicht bestätigen, dass der Bürgermeister keine alternativen Finanzierungsmöglichkeit aufzeigte und gegen die Ratsbeschlüsse handelte.
Ebenso treffe nicht zu, dass schwerwiegende Planungs- und Berechnungsfehler begangen worden seien. Eine fehlerhafte Zinsberechnung, wie geschehen, verdient nach Ansicht der Kommunalaufsicht nicht die Bezeichnung „schwerwiegend“.
Als verwerflich bezeichnet Gummich die Aussage der WG gegenüber der Behörde, wonach der KfW-Kredit über 3,67 Millionen Euro schon zum 1. Januar 2011 hätte zurückgezahlt werden können. Der WG und insbesondere ihrem Mitglied Dr. Johannes Klotz, der Akteneinsicht nahm, sei klar gewesen, dass der Kredit erst am 13. April 2011 ausgezahlt wurde. Klotz sage bewusst die Unwahrheit, kritisiert der Bürgermeister. Das habe kein Niveau und diene nur dazu, die Stadtverwaltung in einem schlechten Licht erscheinen zu lassen.
Von der Entscheidung der Kommunalaufsicht dürfte auch der Ausgang der Klage des Ortsrates, der dafür der Ortsbürgermeisterin Susanne Morgenstern (Bürgerliste) eine Vollmacht erteilte, gegen die Stadt abhängen. Die vorherige Instanz, das Stader Verwaltungsgericht, hatte in ihrer Ablehnung auf dieses Gremium hingewiesen.
In meiner Amtszeit ist es das zweite Mal, dass die Politik die Kommunalaufsicht einschaltete. Im ersten Fall war auch Dr. Johannes Klotz Antragsteller.