Freitag, 19. April 2024

Positiver Schnelltest muss gemeldet werden

Der Landkreis Rotenburg hat seine Allgemeinverfügung überarbeitet. Wer sich künftig per Selbsttest auf das Corona-Virus testet und ein positives Ergebnis erhält, muss sich in Selbstisolation begeben.

Ab Montag sollen die Antigen-Tests, die so genannten Schnelltests, nach Wunsch der Regierung zum „Großeinsatz“ kommen. Auch im Landkreis Rotenburg ist es dann verpflichtend, sich bei einem positiven Schnelltest in Selbstisolation zu begeben und das Ergebnis durch einen PCR-Test überprüfen zu lassen. Dazu soll sofort nach dem Vorliegen des Testergebnisses Kontakt mit dem Hausarzt aufgenommen werden.. Bis zum Vorliegen des PCR-Ergebnisses soll sich die Person soweit möglich in Selbstisolierung begeben und ihre Kontakte konsequent reduzieren. (bz)

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