Donnerstag, 18. April 2024

Polizei sucht dreisten Drohnenpiloten

Die Bremervörder Polizei fahndet nach dem Piloten einer Drohne. Einem Anwohner des Wohngebietes Vörder Feld sei das kleine Fluggerät aufgefallen, als er im Garten seines Wohnhauses gesessen habe.

Die Drohne habe in etwa zehn Meter Höhe unmittelbar über dem Grundstück geschwebt und sei ihm gefolgt, als er sich durch seinen Garten bewegt habe, schildert die Polizei den Vorfall. Ein reiner Überflug, der über fremden Grundstück dann erlaubnisfrei ist, wenn dadurch niemand unnötig gefährdet oder unzumutbar belästigt wird, sei augenscheinlich auszuschließen gewesen. „Da es sich demnach um den ungenehmigten Betrieb eines unbemannten Luftfahrtsystems oder Flugmodells gehandelt hat, leiteten die Beamten gegen den Betreiber ein Bußgeldverfahren nach der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) ein“, betont Polizeisprecher Heiner van der Werp. Zur Ermittlung des noch unbekannten Drohnenpiloten bittet die Polizei unter 04761/ 99450 um Hinweise.

In diesem Zusammenhang weisen die Beamten darauf hin, dass seit Beginn des Jahres EU-weit eine neue Drohnenverordnung in Kraft getreten ist. Die wichtigsten Neuerungen:

Für den Gebrauch einer Drohne ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, die Drohnen-Flüge mit abdeckt.

Für Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht oder für alle Drohnen mit Kamera ist die Registrierung als Pilot erforderlich.

Für die Nutzung von Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht muss der kleine EU-Drohnenführerschein absolviert werden.

Für Drohnen zwischen 500 Gramm und zwei Kilogramm genügt ebenfalls der kleine EU-Drohnenführerschein, wenn der Pilot weiter als 150 Meter entfernt von Menschen, Wohn-, Gewerbe-, Industriegebäuden und Erholungsgebieten fliegt.

Wer mit Drohnen zwischen 500 Gramm und zwei Kilogramm näher als 150 Meter an Menschen und die genannten Gebiete heranfliegen will, benötigt den großen EU-Drohnenführerschein.(bz)

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