Donnerstag, 25. April 2024

Osterfeuer: Chancen stehen gut

Gute Aussichten in Sachen Osterfeuer in diesem Jahr: Der Rotenburger Landrat Marco Prietz teilte jetzt mit, dass „aus heutiger Sicht“ nichts gegen die Durchführung der traditionsreichen Feste spreche.

„Wir beobachten die Lage und sind im Gespräch mit den Gemeinden. Aus heutiger Sicht spricht nichts gegen das Abbrennen von Osterfeuern. Natürlich müssen dabei die aktuellen Vorschriften eingehalten werden“, wird Prietz in einer Pressemitteilung des Kreises zitiert. „Wenn sich die Lage wieder verschärfen sollte, müssten wir wieder ein Verbot aussprechen.“ Doch er sei optimistisch, dass dies nicht geschehe. Bei der Vorbereitung und beim Abrennen der Feuer sind einige Regeln zu beachten.

Schon bei der Auswahl des Brennplatzes sollte darauf geachtet werden, dass er nicht in einem besonders schützenswerten Biotop liegt. „Moorige Untergründe sind als Feuerplatz ungeeignet, ebenso sind ausreichende Abstände zu baulichen Anlagen, Bäumen und Heideflächen einzuhalten“, erklärt die Kreisverwaltung.

Weiterhin sei die eindeutige Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Zum Schutz der Vogelwelt dürfen Bäume außerhalb von Wäldern und Gärten sowie Hecken, Büsche und Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Zulässig sind per Gesetz nur „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“.

Die Kreisverwaltung in der Pressemitteilung weiter: „Die Reisigberge sollten erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden, um zu vermeiden, dass Rotkehlchen, Goldammer und Zaunkönig mit dem Nestbau beginnen und dadurch eventuell Gelege zerstört werden. Auch die unbefiederte Tierwelt sucht gerne Schutz unter den Gehölzbergen.“

Sollte das Brennmaterial für die Osterfeuer schon aufgeschichtet werden, sollte es am Tag des Abbrennens nochmals vorsichtig umgeschichtet werden, damit im Feuer keine Tiere, die darin vielleicht schon Unterschlupf gesucht haben, verletzt oder getötet werden. Ebenfalls wichtig: Die Feuer müssen zuvor bei der jeweiligen Gemeinden angemeldet werden.

„Das Feuer ist während des gesamten Abbrennens zu beaufsichtigen, die Verbrennungsrückstände müssen innerhalb weniger Tage ordnungsgemäß entsorgt werden“, so die Verwaltung. (bz/fs)

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