Mittwoch, 24. April 2024

Landkreis droht mit Zwangsgeld

Der Stumpf des seit dem 15. September abgeknickten Rotorblattes an einer Alfstedter Windenergieanlage (BZ berichtete) muss bis Montag, 20. Februar, abgebaut sein. Ansonsten droht den Betreibern ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro. Das hat nun der Landkreis Rotenburg per formeller Verfügung angeordnet.

Nach dem Abbruch eines Rotorblatts von einem der Windräder im Windpark Alfstedt im September 2022 hatte die Betreiberfirma Energiekontor zunächst mündlich zugesagt, den verbliebenen Stumpf kurzfristig zu entfernen. Trotz mehrfacher Aufforderung wurde diese Zusage bis heute nicht eingehalten.

Eine inakzeptable Situation für den Landkreis, da weiterhin Bruchstücke abfallen und Anwohner und Umwelt gefährden könnten. Anfang Dezember eröffnete der Landkreis Rotenburg bereits ein baurechtliches Ordnungsverfahren mit einer förmlichen Anhörung.(bz)

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