Seit 1952 erlaubt das Jugendschutzgesetz das sogenannte „begleitete Trinken“. Sekt, Wein oder Bier: In Begleitung von Eltern oder anderen Sorgeberechtigten dürfen Jugendliche bereits ab 14 Jahren legal Alkohol trinken. Und zwar auch in Gaststätten und in der Öffentlichkeit. Für die Koalitionsfraktionen in der Bürgerschaft ist das eine „völlig aus der Zeit gefallene Regelung“. Mit einem Antrag, der am Donnerstag in der Bürgerschaft beschlossen wird, fordern sie den Senat auf, im Bundesrat diesen Erlaubnis zu kippen.
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