Kommunen dürfen in Deutschland gegen Immobilieneigentümer, die ihren Wohnraum bis zur dauerhaften Unbewohnbarkeit verwahrlosen lassen, mit Enteignungen vorgehen. Daher fragte jetzt die Partei „Die Linke“ in der Stadtverordnetenversammlung nach, ob Bremerhaven von dem Instrument Gebrauch mache - schließlich gebe es hier eine Vielzahl von unbewohnbaren Schrottimmobilien.
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