Es waren Hunderte, wahrscheinlich Tausende – genaue Zahlen sind nicht bekannt: Frauen, die während der Zeit des Nationalsozialismus hinter den Mauern der Gefängnisse oder Konzentrationslager verschwanden, weil sie sich in einen Zwangsarbeiter oder Kriegsgefangenen verliebt hatten. Ihr Verbrechen: „Verbotener Umgang“. Wenn der Feind zum Freund, ja zum Geliebten wurde, zog man auch diesen zur Rechenschaft. Haft oder im schlimmsten Fall Mord: Erhängung im Beisein von Hunderten anderer Zwangsarbeiter zum Zwecke der „Abschreckung“. Nach dem Krieg wurden die Frauen erneut bestraft: Sie wurden gemieden und von den Behörden gedemütigt, indem man ihnen die Anerkennung als politische Häftlinge und jegliche Haftentschädigung verweigerte.
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