Es sind formale Akte, aber sie sind für die Gesundheitsversorgung der Menschen im Norden des Kreises von entscheidender Bedeutung. Der Landkreis ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Krankenhausversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Sofern sich kein privater Klinikbetreiber findet, muss er selbst ran – entweder, indem er ein Krankenhaus betreibt oder indem er jemanden mit dem Betrieb betraut.
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