Im Dezember des vergangenen Jahres erklärte der Niedersächsische Staatsgerichtshof den aktuellen Zuschnitt der Wahlkreise für verfassungswidrig: Die derzeitigen Wahlkreise unterscheiden sich teilweise stark in ihrer Größe. Die Wahlkreise sollen so angepasst werden, dass die Bevölkerungszahlen künftig annähernd gleich sind.
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