Das Vorhabengebiet liegt planungsrechtlich im sogenannten Außenbereich im Süden der Gemeinde. Die Änderung des Flächennutzungsplans zur „Sonderbaufläche – Solarenergie“ betrifft die Bereiche, die sich im EEG-Förderfähigen 500-Meter-Korridor entlang der Bundesautobahn A1 befinden. Die Prüfungen haben überwiegend Gunst- und keine Ausschlussfaktoren ergeben.
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