Wer ohne ein gültiges Ticket den Bus benutzt, macht sich strafbar. Schwarzfahren nennt man das, offiziell heißt das dann „Erschleichen von Leistungen“. Basis ist der Paragraf 265a im Strafgesetzbuch, es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Wie viele Anzeigen sind denn gegen Schwarzfahrer in Bremerhaven und Bremen eingeleitet worden, fragte jetzt die CDU-Bürgerschaftsfraktion den Senat. Das Justizressort hakte bei der Staatsanwaltschaft nach. Und erhielt überraschende Zahlen.
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