Viereinhalb Monate nachdem ein 26 Jahre alter Mann in Rotenburg seiner damaligen Verlobten durch Tritte und Schläge unter anderem eine Blutung im Kleinhirn zugefügt hatte, ist er am Landgericht Verden der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Die 4. Große Strafkammer hat den Mann zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er muss aber nicht in Haft, denn gleichzeitig wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
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