Rotenburg

Seit über zehn Jahren brauchen niedersächsische Hundehalter den Führerschein

Für viele Menschen ist der eigene Hund ein langgehegter Wunsch. Dann ist der Welpe da und es gibt viel zu beachten. Zum Beispiel, dass Hundehalter einen sogenannten Hundeführerschein brauchen, der seit 2013 in Niedersachsen Pflicht ist.

Ein hellbrauner Hund sitzt neben einer Person in langen schwarzen Hosen, von der nur die Beine zu erkennen sind.

Wer sich in Niedersachsen einen Hund neu anschafft, muss seit 2013 durch den Hundeführerschein nachweisen, dass er die Befähigung dazu hat. Foto: Sebastian Kahnert

Was umgangssprachlich als Hundeführerschein bezeichnet wird, heißt im Beamtendeutsch „Nachweis der Sachkunde“. Dieser Nachweis muss sowohl theoretisch als auch praktisch abgelegt werden. Und was ist dabei alles zu beachten?

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