Hundekot auf Gehwegen, in Grünanlagen oder am Straßenrand ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch ein hygienisches Problem dar. Darauf weist die Verwaltung der Samtgemeinde Zeven in einer Mitteilung hin. Wer seinen Hund ausführt, sei verpflichtet, dessen Hinterlassenschaften unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Zudem unterstreicht die Samtgemeinde, dass eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer Hundekot nicht entsorgt. Ein Verstoß könne sogar mit einem Bußgeld geahndet werden.
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