Der Gemeinderat in Klein Meckelsen fasste im Jahr 2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 „Windpark Klein Meckelsen“, um die Planung und Errichtung von vier Anlagen im Bereich westlich von Klein Meckelsen und Marschhorst auf den Weg zu bringen. In diesem B-Plan-Verfahren sollten Details geregelt werden, wie die zulässige Gesamthöhe der Anlagen, die Verkehrswege und Weiteres geregelt werden, mit dem Ziel „im Plangebiet (…) ein möglichst einheitliches und Landschafts-verträgliches Bild der Anlagen zu gewährleisten und die öffentlichen Verkehrsflächen zu sichern“, wie es in der Begründung von damals heißt. Zu der Zeit war das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) noch nicht aktualisiert. Eine Neufassung ist seit 2020 gültig. Danach war es lange ruhig, erst Ende 2023 lag der Entwurf des B-Plans öffentlich aus.
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