Tarmstedt

30.000 Euro Gerichtskosten: Tarmstedt verliert, die Samtgemeinde zahlt

Wer die Musik bestellt, der muss sie auch zahlen, hieß es jetzt im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung. Dabei geht es um Kosten für einen verlorenen Prozess. 30.000 Euro, die die Samtgemeinde Tarmstedt zahlen soll.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den B-Plan „Grundschule und Oberstufe“ der Gemeinde Tarmstedt für ungültig erklärt. Die Gerichtskosten soll die Samtgemeinde tragen.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den B-Plan „Grundschule und Oberstufe“ der Gemeinde Tarmstedt für ungültig erklärt. Die Gerichtskosten soll die Samtgemeinde tragen. Foto: Harscher

Den Prozess verloren hat zwar die Gemeinde Tarmstedt, doch zahlen soll die Samtgemeinde. Dass es für ihn selbstverständlich sei, dass die Samtgemeinde für die Kosten aufkommen muss, machte der Samtgemeindebürgermeister deutlich. Es gebe entsprechende Beschlüsse des Vorgängerrates darüber, dass diese Kosten übernommen werden, so Oliver Moje: „Wenn wir davon im Nachhinein abweichen würden, dann dürfte keine Gemeinde mehr bereit sein, im Namen der Samtgemeinde einen Bebauungsplan aufzustellen.“

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