Den Prozess verloren hat zwar die Gemeinde Tarmstedt, doch zahlen soll die Samtgemeinde. Dass es für ihn selbstverständlich sei, dass die Samtgemeinde für die Kosten aufkommen muss, machte der Samtgemeindebürgermeister deutlich. Es gebe entsprechende Beschlüsse des Vorgängerrates darüber, dass diese Kosten übernommen werden, so Oliver Moje: „Wenn wir davon im Nachhinein abweichen würden, dann dürfte keine Gemeinde mehr bereit sein, im Namen der Samtgemeinde einen Bebauungsplan aufzustellen.“