Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2024 muss bei der zuständigen Agentur für Arbeit bis zum 31. März 2025 eingegangen sein. Darauf weist die Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven hin. Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de zur Verfügung. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe zu leisten.
Mehr Infos zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich unter https://t1p.de/t9vcc. Der Arbeitgeber-Service (0800/4555520) steht für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. (pm/skw)