Was Günter Schabowski am 9. November 1989 voreilig verkündete, wird am 11. Januar 1990, also vor nunmehr 35 Jahren, auch formal beschlossene Sache. An diesem Tag verabschiedet die Volkskammer der DDR, dass jeder Bürger fortan uneingeschränkt ins Ausland reisen kann. Im neuen Gesetz heißt es: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, jederzeit in das Ausland zu reisen und zu diesem Zweck einen Reisepass der Deutschen Demokratischen Republik zu erhalten.“ Das Gesetz tritt am 1. Februar desselben Jahres in Kraft. Doch bereits seit Ende 1989 reisten unzählige DDR-Bürgerinnen und Bürger in den Westen. Am Abend des 9. November 1989 verliest Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz den Entwurf für ein neues Reisegesetz der SED-Führung. In diesem heißt es, dass die neue Regelung „es jedem Bürger der DDR möglich macht, über Grenzübergangspunkte der DDR auszureisen.“ Fälschlicherweise verkündet Schabowksi auf Nachfrage eines Journalisten, dass diese Regelung „sofort, unverzüglich“ in Kraft trete. Tausende fordern in Ost-Berlin daraufhin die Öffnung der Grenze, die Mauer fällt. Der Rest ist Geschichte.