Mit dem Ziel, textile Abfälle nachhaltiger zu entsorgen und sie zu recyceln, ist im Januar eine EU-weite Neuerung im Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtend geworden. Sie besagt, dass textiler Abfall nicht mehr über die Restmüllbehälter, sondern über Altkleidersammelstellen zu entsorgen sei. Lediglich sehr stark verschmutzte und zerschlissene Textilien dürften in den Restmüll. Doch, was bedeutet das? Wohin mit dem alten, in der Werkstatt getragenen T-Shirt aus Baumwolle oder mit der Matschhose der Kinder, wenn beides nicht mehr benötigt wird? Wir haben beim DRK-Kreisverband Bremervörde nachgefragt und erfahren, dass das System der Textilverwertung kurz vor dem Kollaps steht. Doch, der Reihe nach.
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