Bremerhaven

Erleichtertes Verfahren für Kindergeldberechtigte

Die Familienkasse bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse. Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt.

Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (Studienbescheinigung). Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet. Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für die Antragstellung erforderlich. (pm/bel)

Redaktion

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