Landkreis Rotenburg

Ermittlungen gegen AfD-Kandidatin: Polizei muss nachliefern

Ob sich die AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser erneut wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten muss, ist noch offen. Es geht um eine Aussage vor Schülern in Tarmstedt. Die Staatsanwaltschaft erklärt, warum sie noch keine Anklage erhoben hat.

Ist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden: Marie-Thérèse Kaiser (AfD).

Ist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt worden: Marie-Thérèse Kaiser (AfD). Foto: Menker

Die Entscheidung, ob die Kreistagsabgeordnete und Bundestagskandidatin Marie-Thérèse Kaiser (AfD) erneut auf der Anklagebank Platz nehmen muss, ist erst einmal vertagt. Die Sottrumerin ist bereits wegen Volksverhetzung verurteilt, nun soll sie die strafbaren Äußerungen während einer Podiumsdiskussion an der Tarmstedter KGS wiederholt haben. Ob das für einen erneuten Prozess ausreicht, prüft die Staatsanwaltschaft noch.

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