Der Rhader Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass Grabstellen auf den Friedhöfen nun nach 20 Jahren vorzeitig aufgelöst werden dürfen. Die bisher geltende Ruhefrist von 30 Jahren kann also um bis zu zehn Jahre verkürzt werden. Die Grabstellen dürfen frühestens nach 20 Jahren ausschließlich komplett zurückgegeben werden. Allerdings gegen eine Gebühr, denn die dann freigeräumte Fläche muss von der Kommune gepflegt werden.