Im Bericht über die Auswirkungen der Grundsteuerreform in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Zeven haben sich Fehler eingeschlichen. Es sind Äpfel mit Birnen verglichen worden. Will heißen, die Sätze der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen sind mit denen der Grundsteuer B für bebaute und bebaubare Grundstücke in einen Vergleich gesetzt worden.