Mit Blick auf die Deponie Haaßel hatte das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg jüngst einen Änderungsplanfeststellungsbeschluss erteilt. Ist der Kampf der Deponie-Gegner also vorbei? Keineswegs. Das hat Sprecher Walter Lemmermann jetzt im Rat betont.
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 18. April die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ in den Gemarkungen Haaßel, Anderlingen und Ohrel vom 13. Dezember 2019 teilweise für unwirksam erklärt.