Bremerhaven

Kontrollen auf der BAB27: 11 von 15 Schwertransporten gestoppt

In einer umfangreichen Kontrollaktion wurden zahlreiche Schwertransporte auf der BAB27 überprüft und gravierende Mängel festgestellt. Die Polizei stoppte 11 von 15 Fahrzeugen aufgrund von Übergewicht und fehlenden Genehmigungen, was zu erheblichen Verzögerungen führte.

Polizeikontrollen auf der BAB27: 11 von 15 Schwertransporten beanstandet. Maßnahmen gegen Speditionen eingeleitet.

Kontrollen Großraum und Schwertransporte BAB27 Foto: Polizeiinspektion Cuxhaven

In den vergangenen Nächten, Montag 24.März bis Donnerstag 27. März, führten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Cuxhaven und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven unter Leitung des Polizeikommissariats Geestland Kontrollen von Großraum- und Schwertransporten durch. Diese Transporte, hauptsächlich für Windkraftanlagen, wurden auf dem Parkplatz Bütteler Holz der BAB27 zwischen den Anschlussstellen Debstedt und Bremerhaven-Überseehäfen überprüft. Insgesamt 15 Fahrzeuge, die von Cuxhaven aus in Richtung Süden unterwegs waren, wurden kontrolliert. Die Ziele der Transporte lagen im gesamten Bundesgebiet und teilweise im europäischen Ausland.

Ergebnisse der Kontrollen

Die Kontrollen ergaben, dass 11 der 15 Fahrzeuge beanstandet werden mussten. Hauptsächlich wurden Verstöße bei den Achslasten und Gesamtgewichten festgestellt. Aufgrund der enormen Abmessungen und Gewichte dieser Fahrzeuge, die zwischen 45 und 100 Metern lang und bis zu 150 Tonnen schwer sind, benötigen sie spezielle technische Abnahmen und Ausnahmegenehmigungen. Diese Transporte dürfen nur auf festgelegten Strecken und meist nachts fahren, um den allgemeinen Verkehr nicht zu gefährden. Die Kontrolle solcher komplexen Fahrzeuge erfordert spezialisiertes Fachwissen und Erfahrung.

Maßnahmen und Konsequenzen

Den betroffenen Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt, bis die Gewichtsbelastung konform hergestellt wurde. Dies erforderte aufwendiges Umladen, das Anbringen zusätzlicher Achsmodule oder das Einholen neuer Ausnahmegenehmigungen. Gegen die Fahrzeugführer und verantwortlichen Speditionen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem wurden Vermögensabschöpfungsverfahren gegen die Speditionen eingeleitet, um den potenziellen Gewinn aus den Transporten einzubehalten. Diese Beträge liegen im vier- und fünfstelligen Eurobereich. (pm/vk)

Redaktion

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