Da wunderten sich einige Anlieger und fragten sich und dann die NORDSEE-ZEITUNG: Ist der derzeitige Aufbau der Bühne fürs Neus-Festival so erlaubt oder brauchen die Veranstalter für diese Größe nicht eine Baugenehmigung? Die Erlebnis Bremerhaven erklärt, dass die Neus-Bühne an der Schleusenstraße beim Magistrat angemeldet ist als sogenannter fliegender Bau für die Sail. Fliegende Bauten, also Bauwerke wie Bühnen, die wiederholt auf- und abgebaut werden, benötigen eine Ausführungsgenehmigung. Die Neus-Bühne wird von professionellen Gerüstbauern aufgestellt und von einem Statiker berechnet. Das Bauordnungsamt kennt die Pläne und nimmt den Bau am Ende ab. Also alles bestens.