Nur einer der sechs Angeklagten in dem Planenschlitzer-Prozess am Landgericht Verden war bislang bereit, sich mit der 3. großen Strafkammer und der Staatsanwaltschaft auf einen Strafrahmen zu verständigen und ein Geständnis abzulegen. Das Verfahren wurde abgetrennt und der 58 Jahre alte Hamburger wegen dreifacher Beihilfe zum Diebstahl in besonders schwerem Fall zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.
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