„Wir legen hier noch keine Geltungsbereiche fest. Am Ende muss man den einzelnen Fall betrachten“, unterstreicht Planer Falco Richter, als er dem Selsinger Bauausschuss die Ergebnisse der Potenzialflächen-Analyse präsentiert. Die nach Prioritäten festgelegten Flächen dienen der Orientierung für nachfolgende Planungsebenen. Die Grenzen von Flächen für einen Solarpark müssten nicht mit den Potenzialflächen übereinstimmen, die Analyse sei „planungsrechtlich unverbindlich“.
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