Landkreis Rotenburg

Sexualstraftäter in Rotenburg: Neustart mit elektronischer Fußfessel gescheitert

Es sollte in Rotenburg ein Neustart nach der Haftentlassung werden. Allerdings unter den Auflagen und Weisungen der Führungsaufsicht. Dazu gehörte für den vorbestraften Sexualstraftäter auch das Tragen einer elektronischen Fußfessel.

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter muss sich wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht vor dem Landgericht Verden verantworten.

Ein vorbestrafter Sexualstraftäter muss sich wegen Verstoßes gegen Weisungen der Führungsaufsicht vor dem Landgericht Verden verantworten. Foto: dpa

Die Fußfessel hatte der 43-Jährige aber schon nach zwei Tagen das erste Mal zerstört. Wegen dieser und weiterer Taten musste er sich vor dem Landgericht Verden verantworten und dort wurde entschieden, dass er nicht in Freiheit leben darf.

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