Geestland

Schätzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche durch das Finanzamt

Das Finanzamt Wesermünde führt ab Ende März 2025 in der Gemarkung Hainmühlen eine Bodenschätzung durch. Hierbei wird die natürliche Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen überprüft. Hausgärten sind laut Mitteilung hiervon nicht betroffen.

Die Ertragsfähigkeit der Böden wird in Ertragsmesszahlen ausgedrückt, welche anhand eines Punktesystems festzustellen sind. Dazu werden auf den landwirtschaftlich nutzbaren Flächen Bohrproben gezogen und die so gewonnenen Bodenprofile durch den Schätzungsausschuss des Finanzamts bewertet.

Das Finanzamt bittet alle Grundstückseigentümer, dem Schätzungsausschuss das Betreten der Grundstücke zu ermöglichen. Die Grundeigentümer werden außerdem gebeten, dem Finanzamt Auskunft über Leitungen im Boden der zu prüfenden Flächen zu geben. (pm/re)

Redaktion

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