Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes einfacher ändern lassen. Psychologische oder andere aufwendige Sachverständigengutachten und teure gerichtliche Entscheidungen sind nun nicht mehr notwendig. Das neue Gesetz löst das Transsexuellen-Gesetz aus dem Jahr 1981 ab.
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