Bremerhaven

Staatsanwalt: Nachweis sexueller Straftat auch nach Jahren möglich

Die Ermittlungen gegen den 34 Jahre alten Tanztrainer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern dauern an. Die U-Haft könnte sechs Monate oder sogar länger andauern. Wie Vorwürfe nach über 10 Jahren noch bewiesen werden können.

Oliver Constien

Oberstaatsanwalt Oliver Constien ist auch für Presseanfragen bei den Ermittlungen im Fall des beschuldigten Tanztrainers zuständig. Foto: Philipp Overschmidt

Die Nachricht hat Bremerhaven erschüttert: Ein 34 Jahre alte Tanztrainer soll vor zehn bis 15 Jahren Kinder sexuell missbraucht haben. Seit dem 16. April befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt in Bremen. Anfang März gab es die erste Anzeige gegen ihn, im Zuge der Ermittlungen meldete sich ein weiterer Schüler mit ähnlichen Vorwürfen. Wie geht es weiter – für den Angeklagten, für die Betroffenen?

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