Das 2024 eingeführte E-Rezept gehört längst zum Alltag. Aber wie setzt man damit Krankheitskosten von der Steuer ab? Und was akzeptiert das Finanzamt als Nachweis? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt auf.
Die letzten Wochen des Jahres sind angebrochen. Nicht mehr lange, und das neue Jahr beendet einige Steuersparmöglichkeiten, die im Jahr 2024 noch möglich gewesen wären. Was Steuerzahler jetzt noch ausreizen können, verrät die Lohnsteuerhilfe Bayern.