Cuxhaven

Tödliche Beißattacke: Was Halter gefährlicher Hunde im Kreis Cuxhaven erwartet

Das Verwaltungsverfahren nach der Beißattacke gegen Zwergdackel „Shaggy“ und einen Menschen in Altenwalde dauert an. Rund 70-mal pro Jahr wird der Landkreis Cuxhaven eingeschaltet, um die Gefährlichkeit eines Hundes zu prüfen.

Ein Hund mit Maulkorb.

Staffordshire-Mix in einem Berliner Tierheim (Symbolfoto). Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss dafür beim Landkreis eine Haltungserlaubnis beantragen. Foto: Hannes P. Albert/dpa

Noch ist das Verwaltungsverfahren nicht abgeschlossen, das der Landkreis Cuxhaven nach der Beißattacke gegen Zwergdackel „Shaggy“ und einen Menschen in Altenwalde eingeleitet hat (wir berichteten). Die Befragungen laufen. Am Ende wird entschieden, ob der Staffordshire/British-Bullterrier-Mix, der dem Nachbarshund tödliche Verletzungen beigebracht hat, verwaltungsrechtlich als gefährlich eingestuft wird.

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