Hart an der Grenze dessen, was der Laie intellektuell zu durchdringen vermag, ist, was Richter am Verwaltungsgericht in Stade dem Rat der Samtgemeinde Zeven aufgegeben haben: Sind die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder doch dazu verdonnert, alle Jahre wieder die kalkulatorischen Grundlagen und deren kalkulatorische Leitentscheidungen der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben“ durchzukauen.
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