Die 66-jährige Insassin eines haltenden Autos hatte die hintere Tür geöffnet, um auszusteigen, und dabei nicht auf den Verkehr geachtet. Ein entgegenkommender Wagen stieß mit dem Spiegel gegen die geöffnete Autotür und es entstand ein geringer Schaden.
Als die Polizei eintraf, ergaben sich Widersprüche in den Darstellungen zum Fahrer oder der Fahrerin des entgegenkommenden Wagens. Die Unfallverursacherin erkannte als Fahrer einen 43-Jährigen aus Cadenberge wieder. Der behauptete aber, eine 25-jährige Bekannte von ihm sei gefahren. Diese Version bestätigten sowohl die 25-Jährige als auch ein weiterer Bekannter des Cadenbergers.
Blutprobe entnommen und Strafverfahren eingeleitet
Warum so ein Aufstand um den Fahrer oder die Fahrerin bei einem Bagatellunfall? Weil der 43-jährige unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,1 Promille. Da sich der Sachverhalt vor Ort nicht endgültig klären ließ, die Polizei aber alle Beweise sichern musste, wurde dem Cadenberger eine Blutprobe entnommen. Gegen die von ihm benannten Zeugen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung eingeleitet. (pm/ skw)