Die Anpassungen sollen den Trägern der Kindertagesbetreuung mehr Flexibilität beim Personaleinsatz ermöglichen. Diese Maßnahme hilft, den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen auch angesichts des Fachkräftemangels zu decken.
Dies sind die wichtigsten Änderungen:
- Flexibilität beim Personaleinsatz: Künftig wird ermöglicht, dass Menschen ohne pädagogische Berufsausbildung für einen begrenzten Zeitraum und im Vertretungsfall in einer Kindertageseinrichtung Kinder eigenständig betreuen dürfen. Das macht es für die Träger erheblich attraktiver, Personen auch ohne (vollständige) Qualifikation als Fachkräfte mit begrenztem Verantwortungsbereich einzustellen. Mindestvoraussetzung ist die Qualifikation zur Kindertagespflegekraft.
- Fachkraftgewinnung durch Weiterqualifikation: Die Änderung hilft bei der langfristigen Fachkräftegewinnung, weil mit der Einstellung das verbindliche Angebot von Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten verbunden ist.
- Befristung auf fünf Jahre: Die Flexibilisierung ist eine Lösung für eine Übergangszeit. Die Situation wird sich aufgrund steigender Zahlen bei den Fachkräften weiter entspannen.
Die Auswirkungen, die durch diese Anpassungen erwartet werden, sind eine erhöhte Betreuungsqualität, die Möglichkeit, auf den Bedarf schneller zu reagieren, sowie eine langfristige Fachkräftegewinnung. (pm/skw)