Bremervörde

Beginn der Räumkampagne steht kurz bevor

Kurz vor Beginn der diesjährigen Räumkampagne weist der Unterhaltungsverband Obere Oste darauf hin, dass die Uferbereiche von Gewässern II. Ordnung zur Durchführung der maschinellen Gewässerräumung befahrbar sein müssen.

Weidezäune entlang der Gewässer sind 80 bis 100 Zentimeter von der oberen Böschungskante zu setzen und dürfen nicht höher als 1,5 Meter sein.

Weidezäune entlang der Gewässer sind 80 bis 100 Zentimeter von der oberen Böschungskante zu setzen und dürfen nicht höher als 1,5 Meter sein. Foto: bz

Verbandsvorsteher Johann Ropers sowie Geschäftsführer Wilhelm Meyer betonen die Notwendigkeit einer durchgehenden Entlangfahrbarkeit an Gewässern II. Ordnung. Die Anlieger der Gewässer müssen laut Wasserhaushaltsgesetzes und des Niedersächsischen Wassergesetzes die Befahrung ihrer Grundstücke durch Räumfahrzeuge dulden. Ein beidseitig befahrbarer Räumstreifen von mindestens fünf Metern Breite ist unerlässlich.

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