Kurz vor Beginn der diesjährigen Räumkampagne weist der Unterhaltungsverband Obere Oste darauf hin, dass die Uferbereiche von Gewässern II. Ordnung zur Durchführung der maschinellen Gewässerräumung befahrbar sein müssen.
Die Ackersaison steht unmittelbar bevor. Deshalb wird auf nötige Abstände bei der Beackerung der Anliegerflächen an Gewässern hingewiesen. Grundstücke sind so zu bewirtschaften, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigt wird.