Bremervörde

Geflügelpest: Jäger dürfen kranke Kraniche auch im Landkreis Rotenburg töten

Jetzt dürfen Jäger auch im Landkreis Rotenburg auf kranke Kraniche schießen. Wie berichtet, hatte angesichts der grassierenden Geflügelpest zuvor bereits Landkreis Stade eine bis zum 31. Januar geltende Ausnahmegenehmigung erteilt.

Ein Bild aus besseren Tagen für den „Vogel des Glücks“. Immer mehr Kraniche erkranken derzeit an der Geflügelpest. „Um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern, hat der Landkreis eine Ausnahme für Jägerinnen und Jäger vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, die augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind“, teilte die Behörde am Freitagmittag mit.

Ein Bild aus besseren Tagen für den „Vogel des Glücks“. Immer mehr Kraniche erkranken derzeit an der Geflügelpest. „Um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern, hat der Landkreis eine Ausnahme für Jägerinnen und Jäger vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, die augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind“, teilte die Behörde am Freitagmittag mit. Foto: Sauer/dpa

Auch im Landkreis Rotenburg verenden zurzeit viele Kraniche an der Geflügelpest. Besonders betroffen sind etwa die Gnarrenburger Moorregion oder das Tister Bauernmoor. „Um das Leid der sterbenden Tiere zu mildern, hat der Landkreis eine Ausnahme für Jägerinnen und Jäger vom Tötungsverbot für Kraniche erteilt, die augenscheinlich an der Geflügelpest erkrankt sind“, teilte der Landkreis Rotenburg am Freitagmittag mit. Die entsprechende Ausnahmegenehmigung dazu gilt laut Kreis-Sprecherin Christine Huchzermeier ab sofort und ist auf der Internetseite des Landkreises Rotenburg unter www.lk-row.de/kranicheausnahmegenehmigung zu finden.

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