Landkreis Rotenburg

14,60 Euro: Gewerkschaft und Arbeitgeber bewerten den Mindestlohn

Mit einem Mindestlohn von 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027 ist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zufrieden. Arbeitgebervertreter aus Gastronomie und Landwirtschaft sehen ihn als Grenze des Machbaren. Das sind die Argumente.

In einem Gasthaus wird auf einem Tablett Bier serviert. Thema: Mindestlohn.

Gerade auch in der Gastronomie ist der Mindestlohn ein Thema. Foto: Marc Tirl

Steffen Lübbert ist nicht gerade euphorisch, aber doch zufrieden: „Das ist eine Steigerung, die sich sehen lassen kann“, sagt der Gewerkschafter mit Blick auf das Ergebnis der Mindestlohnkommission. Die war am Freitag und damit schneller als erwartet auf 13,90 Euro ab 2026 und 14,60 Euro ab 2027 als Lohnuntergrenze gekommen. „Es ist überhaupt positiv, dass es eine Einigung gibt“ ergänzt Lübbert, der in Lüneburg sitzt, aber auch für den Kreis Rotenburg zuständig ist. Seine Gewerkschaft vertritt Beschäftigte einer Branche, in der die Personalkosten eine besondere Bedeutung haben.

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