Verbandsgeschäftsführer Wilhelm Meyer verweist regelmäßig darauf, dass Gewässerunterhaltung kein Selbstzweck ist, sondern rechtliche Verpflichtung. Welche Wasserläufe vom Verband zu unterhalten sind, das hat einst das Land festgelegt. Die Unterhaltungspflicht umfasst die Sicherstellung des Wasserabflusses im Verbandsgebiet. Das erstreckt sich im Falle der Oberen Oste auf 96.000 Hektar zwischen Tostedt und Bremervörde. Auf dieser Fläche sind 136 Bäche, Gräben, Kanäle mit einer von 543 Kilometern zu unterhalten.
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