Seine Kollegin aus der Kanzlei für Opferrecht in Göttingen, Helen Wienands, vertritt weitere vier der direkt Betroffenen der Mordserie vom 1. März 2024. Das Urteil sei für seine Mandanten die Chance, „zumindest wieder einen Fuß in Richtung Normalität zu setzen“, sagt der Jurist. Vorausgesetzt, der Richterspruch wird nach der Urteilsverkündigung auch rechtskräftig.
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