Etwas mehr als ein Jahr noch, dann haben Eltern von Erstklässlern in Niedersachsen Anspruch darauf, dass ihr Kind an fünf Tagen pro Woche jeweils bis zu acht Stunden unterrichtet und betreut wird. Überdies haben sie einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung, mit Ausnahme von vier Wochen im Schuljahr.
Doch noch warten die Schulträger auf die entsprechenden Erlasse aus dem Kultusministerium in Hannover. Darauf verwies Kreisrätin Imke Colshorn anlässlich einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises. Das Zeitfenster, das den Schulträgern für die Planung bleibe, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs mit Schuljahresbeginn 2026 zu garantieren, werde zusehends enger. Colshorn betonte, der Hinweis sei als Information der Abgeordneten zu verstehen und nicht als Kritik an der Landesregierung. (tk)