Etwas mehr als ein Jahr noch, dann haben Eltern von Erstklässlern in Niedersachsen Anspruch darauf, dass ihr Kind an fünf Tagen pro Woche jeweils bis zu acht Stunden unterrichtet und betreut wird. Überdies haben sie einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung, mit Ausnahme von vier Wochen im Schuljahr.