Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt der A 26-Ost beschäftigt den Unternehmerverein Bremerhaven-Wesermünde (UVBW). Das BVG moniert, alternative Trassen seien nicht genug geprüft worden. Das kann im ergänzenden Verfahren passieren, mit Verzögerung.